Stadtwerke Buchen GmbH & Co KG - Aktuelles

Aktuelle Informationen rund um die Stadtwerke Buchen GmbH & Co KG:

Symbolbild – Energiepreisbremse

Die Energiepreisbremse-Gesetze in der Übersicht

Die Energiepreisbremse-Gesetze der Bundesregierung (StromPBG, EWPBG), die kurz vor Weihnachten 2022 in Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden und am 24. Dezember 2022 in Kraft getreten sind, sehen vor, dass wir – die Stadtwerke Buchen – Sie als unsere Kundinnen und Kunden über die mit den Gesetzen verbundenen Entlastungen „in leicht auffindbarer und verständlicher Form“ informieren und „allgemeine Informationen über die Entlastung veröffentlichen“.

Diesen gesetzlichen Vorgaben des StromPBG bzw. EWPBG kommen wir hiermit an dieser Stelle gerne nach.

Die Stadtwerke Buchen als Gasversorger - Symbolbild

Information zur aktuellen Gaspreisentwicklung

Die Bundesregierung hatte zum 1. Oktober die Einführung der Erdgasbeschaffungsumlage beschlossen.

Die Stadtwerke Buchen haben ihre Gaskunden Mitte August – entsprechend der damaligen Beschlusslage – über höhere Gaspreise zum 1. Oktober informiert. Diese Preise beinhalteten die Kosten für die Erdgasbeschaffungsumlage (2,419 ct/kWh netto). Nach kontroverser Diskussion und weitgehender Verstaatlichung der Erdgasimporteure – für deren Unterstützung die Umlage ursprünglich geplant war – hat die Bundesregierung die Erdgasbeschaffungsumlage rückwirkend zum 1. Oktober wieder gekippt.

Symbolbild Strom

Stromausfall am 5. Dezember

Gegen 22 Uhr kam es aufgrund eines technischen Defektes im Mittelspannungsnetz, in der Berthold-von-Henneberg-Straße im Bereich der Tierklinik, zum Erdschluss (er bezeichnet einen Fehlerfall, bei dem ein Außenleiter eines Kabels Kontakt zur Erde hat).

Das Stromnetz hielt dann, durch eine im Umspannwerk in Hettingen eingebaute Erdschlusslöschspule (diese dient zur Sicherung in elektrischen Energieversorgungsnetzen, um den Fehlerstrom bei nicht beabsichtigten Erdschlüssen eines Außenleiters zu kompensieren) noch ca. 45 Minuten.

Ihre Heizung - Symbolbild

Wir raten von Heizlüftern ab: teuer und ineffizient

Zu Beginn der Heizperiode suchen viele Verbraucherinnen und Verbrauchern aufgrund der gestiegenen Gaspreise nach alternativen Heizmöglichkeiten.

Besonders stark nachgefragt sind aktuell sind dabei elektrische Heizlüfter. Eine Alternative zur Gasheizung sind diese jedoch auch bei den hohen Gaspreisen nicht. Dazu Andreas Stein, technischer Geschäftsführer der Stadtwerke Buchen: „Heizlüfter und andere elektrische Direktheizungen sind im Verhältnis zu einer Gasheizung nicht nur teurer und weniger effizient, sondern können auch den Gasverbrauch in Kraftwerken in die Höhe treiben. Wenn viele Verbraucherinnen und Verbraucher gleichzeitig mithilfe von elektrisch betriebenen Heizlüftern heizen, müssen wir ggf. dafür zusätzlichen Strom bereitstellen, der eventuell auch aus Gaskraftwerken kommt. Der vermehrte Einsatz dieser Geräte birgt zudem die Gefahr, die lokalen Stromnetze zu überlasten, wenn zu viele Heizlüfter gleichzeitig in Betrieb gehen bzw. sind. Steigt der Stromverbrauch in einem Niederspannungsnetz vor Ort sprunghaft an, könnte das zu einer lokalen Überlastung und schlimmstenfalls zu einem Stromausfall im betroffenen Gebiet führen. Auch bei den Verbraucher*innen zuhause,“ so Stein weiter, „können Heizlüfter bei zu häufigem übermäßigem Einsatz die Elektrik im Haus oder in der Wohnung überlasten. Bitte sehen Sie daher im eigenen Interesse vom Einsatz von Heizlüftern ab bzw. achten auf einen maßvollen Umgang.

Egal, was passiert: Haushaltskunden zählen zu den geschützten Kunden und werden auch dann weiterhin mit Gas versorgt, wenn das Gas knapp ist.“

Die SWB helfen weiter:

Unsere-Kundenhotline: 06281 535-0

Montag bis Mittwoch von 8:00 - 12:00 & 13:00 - 16:45 Uhr
Donnerstag von 8:00 - 12:00 & 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 - 12:30 Uhr

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