Stadtwerke Buchen GmbH & Co KG - Ladeeinrichtung anmelden

Wallbox contra Haushaltssteckdose

Grundsätzlich kein Problem – doch Ihre Sicherheit zählt!

Das Laden eines Elektroautos ist nicht vergleichbar mit dem Betrieb der meisten Elektrogeräte. Gängige Haushaltssteckdosen mit 230 Volt, wie Sie sie auch für Ihre Ladekabel, die Waschmaschine oder Ihren Föhn benutzen, taugen für das regelmäßige Laden eines Elektroautos nur bedingt. Vergleich: Ihr Smartphone lädt mit nur 0,002 % der Ladeleistung eines Elektroautos an der Haushaltssteckdose.

Vorsicht: In vielen Fällen sind weder die Steckdose selbst noch die Elektroinstallation dahinter darauf ausgelegt, über mehrere Stunden so viel Power abgeben zu müssen, wie sie für das Laden Ihres Elektroautos benötigt wird. Durch die hohe Dauerbelastung besteht die Gefahr von Überhitzungen und Kabelbränden. Vorsicht ist insbesondere in alten Häusern geboten. Sehen Sie das Laden via Haushaltssteckdose idealerweise als Alternative, wenn gerade keine spezielle Wallbox verfügbar ist - zum Beispiel auf Reisen.

  • Wallboxen verfügen über einen Leitungsschutzschalter, der das Ladekabel vor Überlastung schützt.
  • Zusätzlich muss ein FI-Schalter (Fehlerstrom-Schutzschalter) vorhanden sein, der die Wallbox, das Elektroauto und die Leitungen vor gefährlichen Fehlerströmen schützt. Dieser ist bestenfalls bereits in der Wallbox integriert bzw. muss separat installiert werden.
  • Jede Wallbox verfügt über einen "Electric Vehicle Charge Controller". Diese Einheit überwacht und steuert den Ladevorgang und regelt die Ladeleistung. Der Ladevorgang startet erst, wenn das Ladekabel richtig eingesteckt wurde und sich Fahrzeug und Wallbox gegenseitig identifiziert haben.
  • Vor der Installation Ihrer Wallbox überprüft die Elektrofachkraft des Elektrofachbetriebs Ihrer Wahl, ob die vorhandene Hausinstallation der Belastung stand hält, so dass auch von dieser Seite keinerlei Gefahr besteht.
  • Ladeverluste sind beim Tanken an der Wallbox häufig deutlich geringer als in anderen Tank-Modi.
  • Sie können selbst bestimmen, wann und wie lange Sie laden.
  • Öffentliche Ladesäulen sind in aller Regel teurer.
  • Die Ladestation kann auch intelligent genutzt werden, indem Sie sie mit Ihrer hauseigenen Photovoltaikanlage in Kombination mit einem Stromspeicher verbinden. Überschüssige Sonnenenergie kann so zum Laden Ihres Elektroautos genutzt werden.

Hand in Hand für Ihre Flexibilität beim Laden

Sie wünschen sich für das Laden Ihres Elektroautos Sicherheit, Tempo und Komfort und haben sich deshalb für eine persönliche Ladeeinrichtung entschieden? Glückwunsch! Der Elektrofachbetrieb ihrer Wahlübernimmt die Installation, die Gewährleistung der Steuerbarkeit, sowie die Meldung der Inbetriebnahme Ihrer Wallbox bei uns.

Wir, die Stadtwerke Buchen unterstützen den Ausbau der Ladeinfrastruktur, indem wir unser Netz kontinuierlich verstärken. Wir betreiben und warten unser Stromnetz und bauen dieses kontinuierlich aus. Für die optimale und schnelle Dimensionierung und Steuerung des Netzes ist es für uns wichtig, zu wissen, was in unserem Netz geschieht. Wo sollen Wallboxen bzw. Ladeeinrichtungen angeschlossen werden? Wo ist mit lokalen Belastungen zu rechnen? Muss unser Netz für neue Anforderungen gerüstet werden? Seit dem 01.01.2024 erlaubt uns § 14a EnWG Wallboxen im Bedarfsfall zu steuern.

Gut zu wissen

Ihr Elektrofachbetrieb kennt Ihre Hausinstallation, den aktuellen Stand der Technik und die geltenden Vorschriften und hat auch als einzige den Zugriff auf alle nötigen Informationen. Um Überlastungen an der Elektroinstallation Ihres Hauses zu vermeiden und hiermit auch das Risiko von Bränden zu minimieren,

  • überprüft Ihre Elektrofachkraft, ob die Reserven des Stromanschlusses Ihres Gebäudes an das öffentliche Netz für häufiges Laden mit höherer Leistung über längere Zeiträume geeignet ist.
  • entscheidet sie, ob Anpassungen an Ihrer Elektroinstallation notwendig sind und bereitet Ihre Garage bzw. Ihren Carport für den Anschluss vor.
  • tritt sie mit unserem Anschlussservice in Kontakt, wenn die gewünschte Leistung Ihres Netzanschlusses nicht ausreichend ist.

Die Installationskosten einer Wallbox beginnen bei 600 Euro und können im Schnitt bei bis zu 3.000 Euro liegen. In Einzelfällen, z. B. bei Erdarbeiten oder der Erneuerung der Hauselektrik und des Zählerschranks, sind darüberhinausgehende Kosten möglich. Durch individuelle Bedingungen kann sich der Preis ändern. Je größer die Entfernung zum Starkstromanschluss, desto mehr umfassendere Wandbohrungen und Material sind nötig.

  • Die Elektrofachkraft Ihres Vertrauens kennt den aktuellen Stand der Technik und die geltenden Vorschriften und prüft daraufhin Ihre Hausinstallation.
  • Ihre hausinterne Elektroinstallation ist für die hohe Ladeleistung über einen längeren Zeitraum geeignet.
  • Ihr Hausanschluss verfügt über genug Leistung, um den Mehrbedarf zu decken.
  • Zum Vergleich: Ihr Elektroauto wird an einer 11 kW-Wallbox dauerhaft mit derselben Leistung geladen, wie ein Kochfeld mit vier Platten, ein Backofen und ein Wasserkocher gleichzeitig im Betrieb verbrauchen.
  • Vor dem Laden an einer Starkstromsteckdose mit Dreiphasenwechselstrom auch als CEKON- oder CEE-Steckdose bekannt, wird empfohlen, diese von einer Elektrofachkraft überprüfen zu lassen.

Seit dem 01.01.2024 können Wallboxen ohne vorherige Zustimmung und Netzprüfung in Betrieb genommen werden. Ihr Elektrofachbetrieb meldet die Inbetriebnahme Ihrer Verbrauchseinrichtung über unser Installateurportal.

Folgende Daten benötigt Ihre Elektrofachkraft für die Meldung der Inbetriebnahme:

  • Ladeleistung Ihrer Wallbox(en) bzw. Ladeeinrichtung(en) in kW
  • Anzahl Ladepunkte je Wallbox
  • Angaben zur Steuerbarkeit
  • Ihre Zählernummer bzw. Angaben zu Ihrer neuen Messeinrichtung

Wichtige Praxistipps

Umso höher die gewünschte Ladeleistung und die Ladegeschwindigkeit, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Netzanschluss oder sogar das Stromnetz verstärkt werden müssen.

Praxistipp: Klären Sie Ihren Leistungsbedarf im Vorfeld Ihrer Anfrage mit einem Elektrofachbetrieb ab. Planen Sie die Ladezeit je nach Bedarf und Akku-Ladestand Ihres Fahrzeugs bewusst ein. Laden Sie Ihr Auto einfach und bequem über Nacht. Verschiedene Praxisbeispiele zeigten, dass sich eine Ladeleistung von 11 kW für Zuhause als ausreichend erweist.

Der geplante Ladestandort kann eine Garage, Ihr Stellplatz oder ein Carport sein. Wie sind die Bedingungen bei Ihnen vor Ort? Wie weit ist der Ladestandort vom Sicherungskasten entfernt? Sind Grabarbeiten oder Wanddurchbrüche zur Ladeeinrichtung notwendig oder besteht bereits eine Starkstromverbindung?

Praxistipp: Stimmen Sie sich hier ebenfalls mit einem Elektrofachbetrieb Ihrer Wahl ab. Bei einem Neubau berücksichtigen Sie die Ladeinfrastruktur bereits in der Planungsphase.

Neuregelung § 14a EnWG - steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Alle Informationen rund um die Neuregelung

Die neue Ausgestaltung der § 14a-Regelung durch die Bundesnetzagentur dient dazu, die Netzstabilität auch in Zukunft sicherzustellen. Hier informieren wir darüber, was das für Sie und Ihren Netzanschluss bedeutet.

Worum geht es bei der Neuregelung zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und Netzanschlüssen (§ 14a EnWG)?

Damit die Klimaziele erreicht werden können, muss in den nächsten Jahren eine große Anzahl von Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sowie Batteriespeichern errichtet werden. Diese leistungsstarken Verbrauchseinrichtungen sollen auch in Zukunft ohne große Wartezeit ans Netz angeschlossen werden - gleichzeitig muss eine versorgungssichere Einbindung in das Stromnetz sichergestellt sein.

Deshalb wurde von der Bundesnetzagentur eine Neuregelung zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erarbeitet. Diese sieht vor, dass Netzanschlüsse für Verbrauchseinrichtungen vereinfacht und beschleunigt werden - zudem profitieren Sie von reduzierten Netzentgelten. Im Gegenzug dazu müssen diese Anlagen eine temporäre Begrenzung ihrer Leistung bei hoher Netzauslastung zulassen, also steuerbar gemacht werden.

Neuregelung § 14a EnWG - Das Wichtigste in Kürze

Die neue § 14a-Festlegung ist zum Januar 2024 in Kraft getreten.
Davon betroffen sind alle Verbrauchseinrichtungen mit einer Leistung ab 4,2 kW mit Inbetriebnahme seit dem 01.01.2024.
Wichtig: Die Netze BW kümmert sich weiterhin mit Nachdruck um die Umsetzung.

Steuern oder dimmen meint dasselbe und bedeutet, dass wir die Leistung Ihrer Verbraucheinrichtung kurzzeitig anpassen können, um das Stromnetz zu schützen. Keine Sorge, Ihr normaler Haushaltsbedarf ist sicher – eine Mindestleistung ist immer gewährleistet und eine komplette Abschaltung findet nicht statt.

Ihre Elektrofachkraft übernimmt die Installation sowie die Inbetriebsetzung für Sie, Sie müssen nichts weiter tun.
Ihre Elektrofachkraft sorgt dafür, dass Ihre elektrischen Anlagen den geltenden Bestimmungen und Richtlinien den Stadtwerken Buchen entsprechen.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG sind folgende Geräte mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW:

  • private Ladeeinrichtungen bzw. Wallboxen
  • Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Batteriespeicher)
  • Wärmepumpenheizungen inkl. Zusatz- oder Notheizungen (z. B. Heizstäbe)
  • Anlagen zur Raumkühlung (Klimageräte)

Hinweis: Mehrere Wärmepumpen oder Klimageräte an einem Netzanschluss, die in Summe 4,2 kW überschreiten, sind ebenfalls von der Neuregelung des § 14a EnWG betroffen. Maßgeblich für die 4,2 kW-Grenze ist die elektrische Anschlussleistung (nicht die Heizleistung einer Wärmepumpe bzw. nicht die Kühlleistung eines Klimageräts).

Zum Schutz des lokalen Stromnetzes und Ihnen als Netzkund*in vor Netzüberlastungen, erhalten Netzbetreiber die Möglichkeit, die netzwirksame Leistung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bei Bedarf vorübergehend begrenzen zu dürfen. Diese Steuerung wird jedoch nur in absoluten Notfällen erforderlich sein. Dafür kann der Einbau von Steuertechnik erforderlich sein.

Wichtig: Ihre Versorgungssicherheit steht für uns an erster Stelle. Damit es für Sie zu keinen Komforteinbußen kommt, wird stets eine Mindestleistung garantiert. Darüber hinaus bleibt der normale Haushaltsbedarf davon völlig unberührt.

Die Neuregelung gilt verpflichtend für alle Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024.
Für bereits vorhandene steuerbare Verbrauchsreinrichtungen gelten Übergangsregelungen oder Bestandsschutz. Das heißt, wenn Sie bereits vor dem 01.01.2024 eine Wärmepumpe, Ladeeinrichtung oder einen Batteriespeicher ohne Steuerung betreiben, bleibt für Sie alles wie gehabt. Sie müssen nicht aktiv werden.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer elektrischen Leistung kleiner 4,2 kW sind generell von der Teilnahme am neuen § 14a EnWG ausgenommen.

Sie haben einen Doppeltarifzähler und möchten eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (steuVE) nach § 14 a EnWG anschließen?

Lassen Sie sich bitte zu den möglichen Varianten von Ihrer Elektrofachkraft beraten!

  1. Anschluss am bestehenden Zähler: Der Funkrundsteuerempfänger und die Sperrung der Speicherheizung müssen zurück gebaut werden. Bitte beachten Sie, dass der bisherige Anspruch auf die reduzierten Netzentgelte im Niedrigtarif dauerhaft entfällt und sich Ihr Stromtarif ändern kann.
  2. Anschluss über zusätzlichen Zähler: Sofern der bisherige Anspruch auf reduzierte Netzentgelte weiterhin bestehen soll, darf die neue steuVE nicht an den vorhandenen Zähler angeschlossen werden. Die neue steuVE muss über einen separaten neuen Zähler betrieben werden.

Die SWB helfen weiter:

Unsere-Kundenhotline: 06281 535-0

Montag bis Mittwoch von 8:00 - 12:00 & 13:00 - 16:45 Uhr
Donnerstag von 8:00 - 12:00 & 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 - 12:30 Uhr

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