Netze
Gesetzliche Grundlagen
Das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist am 13. Juli 2005 in Kraft getreten.
Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.
Kernstück des neuen EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Strom- bzw. Gasbelieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und in eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite.
Die Stadtwerke Buchen GmbH & Co KG (SWB) ist Grundversorger für die leitungsgebundene Versorgung mit Strom in den Netzgebieten Kernstadt Buchen, Hainstadt und Hettingen sowie der leitungsgebundenen Versorgung mit Erdgas in den Netzgebieten Buchen, Hainstadt, Hettingen, Seckach und Osterburken. Gemäß § 36 (1) EnWG gibt die SWB bekannt, dass Preise und Bedingungen für die Versorgung von Haushaltskunden mit Strom und Erdgas im Rahmen der Grundversorgung den Preisen und Bedingungen des Allgemeinen Tarifs (Strom) und der Allgemeinen Preise für die Versorgung mit Erdgas der SWB entsprechen.
NAV/NDAV sind in Kraft getreten
Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) wurde am 7. November 2006 im Bundesgesetzblatt Teil 1, Nr. 50, S. 2477 veröffentlicht und trat zum 8. November 2006 in Kraft.
Die NAV löst damit die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) vom 21. Juni 1979 ab. Ebenso wurde die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) am 7. November 2006 im Bundesgesetzblatt Teil 1, Nr. 50, S. 2485 veröffentlicht und trat zum November 2006 in Kraft.
Die NDAV löst damit die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) vom 21. Juni 1979 ab. Die NAV und NDAV regeln die Allgemeinen Bedingungen sowohl für Netzanschlussverhältnisse in der Niederspannung als auch im Niederdruck, die mit der Stadtwerke Buchen GmbH & Co KG ab dem 8. November 2006 neu abgeschlossen werden, als auch für alle Anschlussnutzungsverhältnisse in der Niederspannung und im Niederdruck.
Ebenso gilt die NAV ab dem 8. November 2006 für alle Netzanschlussverhältnisse in der Niederspannung und im Niederdruck, die nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossen wurden. Für die in der Niederspannung und im Niederdruck bis zum 12. Juli 2005 abgeschlossenen Netzanschlussverträge gilt die NAV anstelle der AVBEltV und die NDAV anstelle der AVBGasV als Allgemeine Bedingungen mit Wirkung zu dem Tag, der auf die Bekanntmachung folgt.
Informationen rund um die Netze der Stadtwerke Buchen GmbH & Co KG: