Stadtwerke Buchen GmbH & Co KG - Sonstige meldepflichtige Stromverbraucher anmelden

Im Rahmen der Energiewende werden den nächsten Jahren eine große Anzahl von Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sowie Batteriespeicher errichtet. Mit der Neuregelung zur Anmeldung Steuerbarer Verbrauchseinrichtungen soll in Zukunft die Netzstabilität sichergestellt und gleichzeitig gewährleistet werden, dass Verbrauchseinrichtungen ohne große Wartezeit ans Netz angeschlossen werden können.

Welche Geräte sind als steuerbare Verbrauchseinrichtungen anzumelden?

Als Steuerbare Verbrauchseinrichtungen verpflichtend anzumelden sind Anlagen mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW und Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024.

Folgende Anlagentypen sind zu melden:

  • private Ladepunkte bzw. Wallboxen
  • Wärmepumpen inkl. Heizstäbe
  • Batteriespeicher (mit und ohne Netzbezug)
  • Klimageräte für Raumkühlung
Hinweis: Mehrere Wärmepumpen oder Klimageräte an einem Netzanschluss, die in Summe 4,2 kW überschreiten, sind ebenfalls von der Neuregelung des § 14a EnWG betroffen. Maßgeblich für die 4,2 kW-Grenze ist die elektrische Anschlussleistung (nicht die Heizleistung einer Wärmepumpe bzw. nicht die Kühlleistung eines Klimageräts).
 

Welche Geräte müssen nicht gemeldet werden?

  • Bestandsanlagen mit Inbetriebnahme bis 31.12.2023 können, müssen aber zunächst nicht angemeldet werden (Bestandsschutz bis 31.12.2028).
  • Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 4,2 kW sind nicht anzumelden.
  • Öffentlich zugängliche Ladepunkte gem. Ladesäulenverordnung (LSV) §2 Nr. 5 sind nicht anzumelden.

Welche Vorteile ergeben sich für Anlagenbetreiber?

  • Verringerte Netzentgelte: Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Modulen, mit denen Sie die Netzentgelte auf verbrauchten Strom reduzieren können.
  • Vereinfachte Genehmigung: Die bisher notwendige Anmeldung mit anschließender Genehmigung beim Netzbetreiber entfällt, lediglich die Anmeldung über den Onlineantrag ist vom Installateur durchzuführen.

Wer übernimmt was?

Ihre Elektrofachkraft übernimmt die Installation sowie die Inbetriebsetzung nach den geltenden Bestimmungen und Richtlinien der Stadtwerke Buchen für Sie. In der Inbetriebsetzung meldet Ihre Elektrofachkraft uns in unserer Rolle als Netzbetreiber alle notwendigen Details zu Ihre Verbrauchseinrichtung. Wir informieren dann Ihren Stromlieferanten darüber, dass Sie eine steuerbare Verbrauchseinrichtung besitzen und dieser verrechnet Ihnen die reduzierten Netzentgelte.

Wie wird die Reduzierung der Netzentgelte berechnet?

Dafür, dass wir als Netzbetreiber die Geräte bei Bedarf netzorientiert dimmen dürfen, erhalten Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen eine Reduzierung auf die Netzentgelte. Im ersten Schritt werden zwei unterschiedliche Berechnungslogiken (sogenannte Module der Netzentgeltreduzierung) zur Wahl angeboten. Dabei fallen automatisch alle Letztverbrauchenden mit teilnahmeverpflichteten Geräten unter Modul 1 (pauschale Netzentgeltreduzierung). Wer die Voraussetzungen (separater Zähler) für Modul 2 (prozentuale Netzentgeltreduzierung) erfüllt, kann einen zukünftigen Wechsel anfordern. Eine Kombination der beiden Module ist nicht möglich.

Welche der beiden Module für Sie als Betreiber attraktiver ist, hängt vor allem von Ihrem Verbrauch ab.  Ein Wechsel zwischen den Modulen ist in die Zukunft möglich. Wir erklären Ihnen die Unterschiede zwischen den beiden Modulen und welche Voraussetzungen jeweils erfüllt sein müssen:

 Modul 1: Pauschale Netzentgeltreduzierung

  • Für Geräte ohne und mit separatem Zähler
  • Gewährleistung einer vom Verbrauch unabhängigen, pauschalen Entlastung
  • Die Höhe der Entlastung ist abhängig vom veröffentlichten Netzentgelt
  • Wird standardmäßig bei Inbetriebnahme einer nach §14a EnWG teilnahmeverpflichtenden Verbrauchseinrichtung als Reduzierungslogik an den Lieferanten des Betreibers mitgeteilt
 

 Modul 2: Prozentuale Netzentgeltreduzierung

  • Ausschließlich für Geräte mit separatem Zähler
  • Gewährung einer vom Verbrauch abhängigen Entlastung auf den Arbeitspreis durch die Reduzierung der Netzentgelte ohne Leistungsmessung auf 40% je verbrauchter kWh
  • Auch hier ist die Höhe der Entlastung letztlich abhängig von den jeweiligen Netzentgelten des zuständigen Netzbetreibers
  • Wechsel in Modul 2 muss durch den Betreiber beim jeweiligen Energielieferanten beauftragt werden - wenn nicht, wird die Reduzierung automatisch mit der Berechnungsgrundlage aus Modul 1 berechnet

Die SWB helfen weiter:

Unsere-Kundenhotline: 06281 535-0

Montag bis Mittwoch von 8:00 - 12:00 & 13:00 - 16:45 Uhr
Donnerstag von 8:00 - 12:00 & 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 - 12:30 Uhr

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