Die mit § 21b des EnWG umgesetzte Liberalisierung der Zählung und Messung besteht die Möglichkeit, den Einbau, Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen durch einen Dritten (Messstellenbetreiber) durchführen zu lassen.
Für die technischen Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Verteilnetz der Stadtwerke Buchen GmbH & Co KG gelten folgende Regelwerke:
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- TAB 2007 (Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das
Niederspannungsnetz) - Netzzugangsverordnung für Strom (Strom NZV)
- Niederspannungsverordnung (Strom NAV)
- Metering Code 2006
- Eichgesetz und Eichverordnung
FAQ zum Messstellenbetrieb Strom
Die neuen Messeinrichtungen sind Teil der Energiewende. Mit der Einführung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende am 02. September 2016 durch den deutschen Bundestag gibt es nun eine rechtsverbindliche Verpflichtung zum Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Hierbei handelt es sich um digitale Stromzähler. Sie lösen die bisherigen analogen Stromzähler ab.
Die Stadtwerke Buchen GmbH & Co KG ist als grundzuständiger Messstellenbetreiber gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verpflichtet, alle Messstellen in ihrem Stromnetzgebiet (Kernstadt Buchen, Ortsteile Hainstadt und Hettingen) mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen auszustatten. Der Einbau von modernen Messeinrichtungen betrifft alle Haushalte mit einem Stromverbrauch unter 6.000 kWh pro Jahr und alle Anlagenbetreiber (Einspeiser) mit einer installierten Leistung unter 7 kW. Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh, Anlagenbetreiber (Einspeiser) mit einer installierten Leistung über 7 kW und Kunden mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (Wärmepumpe, Speicherheizung) sind mit einem intelligenten Messsystem auszustatten.
Bis im Jahr 2032 sollen schrittweise alle analogen Stromzähler durch die neue Zählertechnologie in Deutschland ersetzt werden.
Dabei kommen zwei Arten von Zählern zum Einsatz: moderne Messeinrichtungen für rund 77 Prozent der Verbraucher, und intelligente Messsysteme für die übrigen rund 23 Prozent.
Das Messstellenbetriebsgesetz
- gibt einen hohen technischen Standard vor,
- regelt alle Fragen rund um den Einbau, die Finanzierung und den Betrieb von intelligenten Messsystemen und
- sorgt für Datenschutz.
Den genauen Wortlaut des Messstellenbetriebsgesetzes können Sie hier herunterladen.
Sie haben Fragen? Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die neuen Zähler:
Messstellenbetreiber sind Akteure des deutschen Energiemarktes – genau wie Lieferanten und Netzbetreiber. Der Messstellenbetreiber ist ausschließlich für den Betrieb von Messstellen (Zählern) zuständig. Der Messstellenbetreiber kann frei gewählt werden, sofern er einen einwandfreien Messstellenbetrieb gem. Messstellenbetriebsgesetz gewährleisten kann.
Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Zähler mit Display, der den Stromverbrauch Ihres Hauses bzw. Ihrer Wohnung erfasst und anzeigt. Anders als bei bestehenden Zählern, an denen man ausschließlich den aktuellen Zählerstand ablesen kann, zeigen moderne Messeinrichtungen neben dem aktuellen Stromverbrauch auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte an.
Intelligente Messsysteme bestehen aus einer modernen Messeinrichtung und einer Kommunikationseinheit. Intelligente Messsysteme sind, im Gegensatz zu modernen Messeinrichtungen, aufgrund der Kommunikationseinheit, einer Art Datendrehscheibe, in der Lage, neben der Erfassung der Netz- und Verbrauchswerte diese Werte an berechtigte Dritte zu übermitteln. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt über eine gesicherte Datenverbindung.
Stromkunden können dank intelligenter Messsysteme ihren Energieverbrauch auf geeigneten Plattformen (Portale etc.) einsehen, kontrollieren, und dadurch ihren Umgang mit Energie effizienter gestalten. Stromlieferanten können dank intelligenter Messsysteme neue Produkte und Dienstleistungen wie zeit- und lastvariable Tarife, Apps zum Stromsparen und intelligente Haussteuerung anbieten, die den Stromkunden zugutekommen. Netzbetreiber können dank intelligenter Messsysteme ihr Stromnetz sicherer und effizienter betreiben.
Der Gesetzgeber möchte unter anderem mit der Einführung moderner Messeinrichtungen die Ziele der Energiewende erreichen. Ein wichtiges Ziel der Energiewende ist dabei die Verbesserung der Energieeffizienz. Dank moderner Messeinrichtungen erhalten Sie einen besseren und schnelleren Überblick über Ihren aktuellen Stromverbrauch. Sie sollen dahingehend angeregt werden, mit Energie bewusster umzugehen und Ihre Energieversorgung effizienter zu machen. Grundlage für den Einbau der elektronischen Zähler ist das Messstellenbetriebsgesetz, das bereits 2016 in Kraft getreten ist. Dies soll nach Willen der EU nach und nach in ganz Europa umgesetzt werden.
Nein, der Einbau moderner Messeinrichtungen ist im Messstellenbetriebsgesetz gesetzlich vorgeschrieben. Die Entnahmestellen sind entweder durch den grundzuständigen oder einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber nach und nach umzurüsten. Deswegen sind Anlagenbetreiber, Anschlussnutzer und Anschlussnehmer nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung verpflichtet, dem Messstellenbetreiber bzw. dem beauftragten Dienstleister Zutritt zu ihren Stromzählern zu gewähren.
Moderne Messeinrichtungen werden grundsätzlich bei allen Stromkunden mit einem Stromverbrauch von bis zu 6.000 kWh pro Jahr und allen Anlagenbetreibern (Einspeisern) mit einer installierten Leistung unter 7 kW eingebaut und ersetzen die bisherigen Zähler. Der Zählertausch erfolgt schrittweise über mehrere Jahre und soll bis Ende 2032 abgeschlossen sein.
Intelligente Messsysteme werden bei allen Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh, Anlagenbetreibern (Einspeiser) mit einer installierten Leistung über 7 kW und Kunden mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (Vereinbarung nach § 14a des EnWG wie z. B. Wärmepumpe und Speicherheizung) installiert. Der Zählertausch erfolgt schrittweise über mehrere Jahre und soll bis Ende 2032 abgeschlossen sein.
Ab 2019 bis 2032 werden wir sukzessive alle Stromzähler im Netzgebiet austauschen. Mindestens 3 Monate vor dem geplanten Einbau erhalten Sie ein Informationsschreiben. Ca. 14 Tage vor dem Einbau erfolgt die Mitteilung des genauen Wechseltermins.
Im Rahmen des „normalen“ Zählerwechsels, der lt. Eichgesetz regelmäßig vorgeschrieben ist, wird bei Ihnen ein neuer Stromzähler verbaut. Dies bedeutet für Sie, dass statt des bisherigen Ferraris-Zählers, nun ein elektronischer Stromzähler verbaut werden wird, der Ihren Stromverbrauch digital erfasst und auf einem Display anzeigt.
Die Stadtwerke Buchen GmbH & Co KG ist als grundzuständiger Messstellenbetreiber für den Wechsel der Stromzähler im gesamten Netzgebiet (Kernstadt Buchen, Ortsteile Hainstadt und Hettingen) verantwortlich. Jeder Bürger hat aber das Recht auf freie Wahl des Messstellbetreibers.
Die modernen Messeinrichtungen sind so ausgelegt, dass sie in Ihren vorhandenen Zählerschrank beziehungsweise auf Ihren vorhandenen Zählerplatz passen. Wichtig ist die elektrotechnische Sicherheit und Zugänglichkeit der Anlage.
Der Einbau des elektronischen Zählers ist für den Kunden kostenfrei. Gemäß Messtellenbetriebsgesetz fällt jedoch eine jährliche Gebühr an. Diese wird im Einbaujahr anteilig verrechnet. Die jährliche Gebühr beinhaltet Ablesung, Betrieb, Wartung und Tausch des Zählers. Das Preisblatt finden Sie hier.
Nein, denn gemäß Messstellenbetriebsgesetzt ist ein jährliches Entgelt anzusetzen.
Im Regelfall erfolgt die Abrechnung wie bisher über Ihren Stromlieferanten. Sie erfolgt nur dann direkt über Sie als Kunde, wenn Ihr Stromlieferant keine Abrechnungsvereinbarung mit dem Messstellenbetreiber unterschrieben hat.
Auch die neuen Geräte sind geeicht. Zudem gelten besondere Bestimmungen für Datensicherheit und Datenschutz. Die Technik lässt nur eingeschränkte Funktionen zu. Um die Bestimmungen sicherzustellen, ist ein Prüflabor eingerichtet. Die Datensicherheit ist somit gegeben.
Nein. Es wird nur Ihr Stromverbrauch gespeichert.
Ihre Nachbarn sehen wie bisher auch nur Ihren aktuellen Zählerstand. Die gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate sind nicht sichtbar. Hierzu ist die Eingabe Ihrer vierstelligen persönlichen Identifikationsnummer (PIN) erforderlich.