Die Bundesregierung hatte zum 1. Oktober die Einführung der Erdgasbeschaffungsumlage beschlossen.
Die Stadtwerke Buchen haben ihre Gaskunden Mitte August – entsprechend der damaligen Beschlusslage – über höhere Gaspreise zum 1. Oktober informiert. Diese Preise beinhalteten die Kosten für die Erdgasbeschaffungsumlage (2,419 ct/kWh netto). Nach kontroverser Diskussion und weitgehender Verstaatlichung der Erdgasimporteure – für deren Unterstützung die Umlage ursprünglich geplant war – hat die Bundesregierung die Erdgasbeschaffungsumlage rückwirkend zum 1. Oktober wieder gekippt.
Mit deren Wegfall werden auch die Preise der Stadtwerke zum 1. Oktober wieder um 2,419 ct/kWh (netto) niedriger festgelegt.
In diesem Zusammenhang wurde auch bereits die Abschlagshöhe für die Monate Oktober, November und Dezember angepasst, um Nachzahlungen mit der Jahresverbrauchsabrechnung zu vermeiden. Kunden, die damit nicht einverstanden sind, werden gebeten, sich bei den Stadtwerken zu melden. Eine nochmalige systemische Abschlagsänderung ist derzeit nicht vorgesehen. Zu berücksichtigen gilt, dass bereits zum 01. Juli 2022 eine Anpassung der Gaspreise vorgenommen wurde, ohne die Mehrkosten im Abschlag widerzuspiegeln. Entlastend kommt außerdem hinzu, dass nach aktuellem Kenntnisstand die Gas-Abschlagszahlung im Monat Dezember einmalig vom Staat übernommen werden soll.
Als weitere Maßnahme der Heizkostendämpfung hat die Bundesregierung die Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas beschlossen. Im Zeitraum vom 01. Oktober 2022 bis 31. März 2024 wird diese von 19 auf 7 Prozent reduziert.
Unsere Kunden müssen nicht aktiv werden. Die Stadtwerke Buchen werden in der Jahresverbrauchsabrechnung 2022 den verminderten Mehrwertsteuersatz an die Kunden weitergeben und die Erdgasbeschaffungsumlage nicht in Rechnung stellen.
Wichtig: Die hohen Preise an den Energiemärkten spiegeln die physische Knappheit wider, die durch den – mit der Pipeline-Sabotage auch technisch nachhaltigen – Ausfall der russischen Erdgaslieferungen entstanden ist. Hohe Preise allein führen allerdings nicht zu einer besseren Erdgasverfügbarkeit für Deutschland. Daher ist Erdgassparen das Gebot der Stunde, damit die verbleibenden Erdgaslieferungen in Verbindung mit den gefüllten Gasspeichern über den Winter 2022/23 reichen werden. Andernfalls wären massive Einschnitte bei der Lieferung an die Industrie bis hin zum Totalausfall der Erdgasversorgung die drohende Folge. Auch die Haushalte, die sich finanziell einen unveränderten Erdgasverbrauch leisten könnten, sind gefordert, ihr Heizverhalten an die Erdgasmangellage anzupassen.
Es muss davon ausgegangen werden, dass die Erdgaspreise nicht wieder auf das alte, niedrige Niveau zurückgehen werden. Damit werden Maßnahmen zur Wärmeverbrauchsreduzierung deutlich wirtschaftlicher sein, als das bisher der Fall war. Geplante energetische Sanierungen sollte man deshalb nun angehen.
Bei weiteren Fragen beraten Sie unsere Mitarbeiter in der Energieabrechnung gerne. Sie erreichen uns telefonisch unter 06281 535-130 oder per Mail an