Mit dieser Jahresrechnung hatten wir eine Reihe von staatlichen Eingriffen in den Energiemarkt abzubilden. Leider war das auf der Rechnung nicht optimal abbildbar. Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise:
Die gesenkte Mehrwertsteuer auf Gas wird nach aktueller Rechtslage ab dem 1. März 2024 von 7% wieder auf 19% zurückgesetzt. Im monatlichen Abschlagsplan wurde diese Erhöhung bereits berücksichtigt. Für Privatverbraucher besteht daher kein Handlungsbedarf. Für betroffene Unternehmen ist der geänderte Netto-Abschlagsbetrag ab dem 1. März 2024 zu beachten.
Für die Ermittlung der CO2-Kosten nach CO2-KostAufG wird auf unserer Rechnung der brennwertbezogene Energieinhalt in kWh zugrunde gelegt. Daher muss die Menge in kWh mit dem brennwertbezogenen Emissionsfaktor von 0,18139 multipliziert werden, um die Brennstoffemission zu ermitteln. Auf Ihrer Rechnung wurde aufgrund fehlerhafter Einstellungen unseres IT-Dienstleisters der heizwertbezogene Emissionsfaktor in Höhe von 0,20088 kg CO2/kWh angedruckt. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Berechnung.
Wenn Sie von den staatlichen Preisbremsen profitieren, werden auf Seite 2 ihrer Jahresrechnung die staatlichen Zuschüsse zusammen mit den von Ihnen bezahlten Abschlägen ausgewiesen.
Eine Übersicht Ihrer Rechnung können Sie auch hier herunterladen: