Seit dem 1. Juli 2015 gilt die Neufassung des Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes (EWärmeG). Das heißt für Eigenheimbesitzer in Baden-Württemberg, dass sie beim Austausch ihrer Heizungsanlage verpflichtet sind 15 % der Wärme durch erneuerbare Energien zu erzeugen oder entsprechende Ersatzmaßnahmen zu ergreifen.
Dafür gibt es verschiedene Erfüllungsoptionen, die teilweise kombinierbar sind. Eine der einfachsten, kostengünstigsten und vorteilhaftesten Möglichkeiten, ist die Kombination aus unserem SWBiogas10 und einer Photovoltaikanlage aus unserem Hause.
Ein Beispiel:
Ein Einfamilienhaus mit 150 m² Wohnfläche beheizt mit unserem SWBiogas10 deckt zu 2/3 den geforderten Erfüllungsgrad. Dazu noch eine Photovoltaikanlage mit einer Nennleistung von 1,0 kWp (dies entspricht ungefähr 7 bis 10 m²) von uns aufs Dach und schon haben Sie das Erneuerbare Wärme Gesetz ist zu einhundert Prozent erfüllt.
Darüber hinaus bekommen Sie vom Staat, für jede von Ihrer Photovoltaikanlage ins Netz eingespeiste Kilowattstunde, eine 20-jährige Einspeisevergütung garantiert oder Sie senken Ihre Stromrechnung, indem Sie den von Ihnen erzeugten Strom ganz oder teilweise zum Nulltarif im Haus verbrauchen.
Ihr Ansprechpartner:
Alexander Kraft
Tel. 06281 535-149Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.